AGB Übernachtungen/

Wilhelmshof Feggendorf
AGB „Übernachtungen“

 

§ 1 Zahlungsbedingungen*

Die Gesamtsumme ist mit Buchungsbestätigung fällig.
Die Kaution über 500€ für den gesamten Hof, bzw. 150€ für ein Appartement ist am Anreisetag in bar zu entrichten. Die Kaution wird nach der Schlüsselrückgabe und Überprüfung der Appartements wieder an Sie ausgehändigt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen.
Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

*Beachten Sie bitte die gesonderten Bedingungen zur Zahlung, Kaution und Stornofristen, falls Sie über eine Partner-Website (fewo-direkt.de, booking.com, o.ä.) reserviert haben sollten.

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht der Hof / das Appartement um 14:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt am Hof durch unsere Mitarbeiterin. Zwecks kurzfristiger Absprachen werden die Handynummern im Vornherein gegenseitig bekannt gegeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist der Hof / das Appartement bis 11:00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Der Hof / das Appartement ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet und ausgeräumt sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Zur An- und Abreise dürfen Pkws auf dem Hofgelände geparkt werden. Während des Aufenthalts sind diese auf ausgewiesenen Parkflächen (z.B. an der Hauptstraße) außerhalb des Hofes abzustellen. Der Vermieter, sowie etwaige Rettungsfahrzeuge müssen zu jeder Zeit freien Zugang zu Hof und Scheune haben.

§ 4 Appartements

Die Appartements werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Hofes / der Appartements, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden.
Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 5 Aufenthalt

Vor Anreise lässt der Mieter dem Vermieter eine Kopie seines Personalausweises, sowie eine genaue Auflistung aller weiteren Gäste zukommen. Der Hof / das Appartement darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollten die Appartements von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Appartements an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wilhelmshof Feggendorf sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 6 Stornobedingungen*

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:

Stornierung bis spätestens
60 Tage vor Anreise 0 % = Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
40 bis 59 Tage vor Anreise 25 % = Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
25 bis 39 Tage vor Anreise 50 % = Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
15 bis 24 Tage vor Anreise 75 % = Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
< 14 Tage vor Anreise 100 % = Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) der Hof / das Appartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) der Hof / das Appartement zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 9 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

§ 11 Allgemeines

Der Gast erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.