AGB Events/

Wilhelmshof Feggendorf
AGB „Veranstaltung“

§ 1 Zahlungsbedingungen*

50% der Gesamtsumme sind mit Buchungsbestätigung fällig. Die Restsumme muss bis 2 Wochen vor der Veranstaltung auf dem Konto des Wilhelm Bühre e.K. eingegangen sein.
Die Kaution über 500€ ist am Anreisetag in bar zu entrichten. Die Kaution wird nach der Schlüsselrückgabe und .berprüfung aller Räumlichkeiten wieder an Sie ausgehändigt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Veranstalter Mahnkosten in Höhe von 15 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Veranstalter. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Veranstalter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Veranstalter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen.
Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

§ 2 Versicherung

Der Veranstalter ist verpflichtet eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung vorzuweisen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss mindestens einen Schaden von 5.000.000€ abdecken. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstalterhaftpflicht-Versicherung stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters.

§ 3 Sicherheit

Der Veranstalter wurde über die Lage aller Fluchtwege, Feuerlöscher und Rauchabzugsanlagen informiert. Gemäß § 38 Abs. 5 VStättVO werden die Verpflichtungen des § 38 Abs. 1 bis 4 VStättVO auf den Veranstalter übertragen. Insbesondere trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass während der Veranstaltung alle Sicherheitsvorrichtungen jederzeit zugänglich sind. Darüber hinaus ist der Veranstalter verpflichtet jederzeit für freie Feuerwehrzufahrt zu sorgen. Der Wilhelmshof behält sich vor bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen die Veranstaltung jederzeit zu beenden. Sollte der Veranstalter seinerseits Fremdequipment hinzumieten, sind er und sein Dienstleister für die Einhaltung aller Veranstaltungs- und Sicherheitsrichtlinien verantwortlich. Personen- oder Sachschäden, die aus einer unsachgemäßen Anbringung oder Nutzung des Fremdequipments resultieren, sind ohne Einschränkung vom Veranstalter zu tragen. Der Veranstalter hat sich gegen solche Schäden zu versichern.
Zum Auf- und Abbau dürfen Pkws auf dem Hofgelände geparkt werden. Während der Veranstaltung sind diese auf ausgewiesenen Parkflächen (z.B. an der Hauptstraße) außerhalb des Hofes abzustellen. Der Vermieter, sowie etwaige Rettungsfahrzeuge müssen zu jeder Zeit freien Zugang zu Hof und Scheune haben.

§ 4 Tonanlage

Die Lautstärke darf für das Thekenpersonal nicht über 85 dB(A) betragen. Für die Kellner besteht ein Grenzwert von 90 dB(A) und vor der Eingangstür einer von höchstens 40 dB(A). Sollte der Veranstalter die Einhaltung dieser Höchstwerte nicht gewährleisten können, muss eine Einpegelung der Tonanlage mit Einbau eines Limiters erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter.

§ 5 Sponsoring

Sollte der Veranstalter mit Sponsoren zusammenarbeiten, so ist dies dem Wilhelmshof im Vorfeld mitzuteilen. Der Wilhelmshof ist nicht verpflichtet auf eventuelle Sponsorenverträge des Veranstalters Rücksicht zu nehmen.

§ 6 Inventar

Sämtliches Inventar und Geschirr, Gläser und Mobiliar ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Kosten für Schäden, Fehl- und Bruchmengen die durch den Veranstalter, den Gästen und oder seinen Mitarbeiter entstanden sind, trägt der Veranstalter.

§ 7 Stornobedingungen*

Ein Rücktritt des Veranstalters von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Veranstalter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Betreibers oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Der Veranstalter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Betreiber die Rücktrittsm.glichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Betreibers oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Betreibers ist der Veranstalter zur Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:

Stornierung bis spätestens
60 Tage vor Anreise = 0 % Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
40 bis 59 Tage vor Anreise = 25 % Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
25 bis 39 Tage vor Anreise = 50 % Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
15 bis 24 Tage vor Anreise = 75 % Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
< 14 Tage vor Anreise = 100 % Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Betreiber.
Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) der Hof unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Veranstalters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Buchung gebucht wurde,
c) der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

§ 8 Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 9 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

§ 11 Allgemeines

Der Veranstalter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.
Die AGB „Veranstaltung“ und die AGB „Übernachtung“, sowie die Hausordnung des Wilhelmshof sind bindend für den Veranstalter.
Der Veranstalter und der Betreiber verpflichten sich, über Preise und Vertragsabsprachen Stillschweigen zu bewahren.

*Beachten Sie bitte die gesonderten Bedingungen zur Zahlung und Stornofristen, falls Sie über eine Partner-Website (fewo-direkt.de, booking.com, o.ä.) reserviert haben sollten.

§ 12 Gerichtstand

Amtsgericht oder Landgericht Hannover